H. Die Kantonale Verwaltung für die direkte Bundessteuer mit Vernehmlassung vom 19. Oktober 2015 sowie auch A.D.________ und B.D.________ als Beschwerdegegner mit Beschwerdeantwort vom 22. Oktober 2015 beantragen Abweisung der Beschwerde. I. Mit Schreiben vom 20. Oktober 2016 ersuchte das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz die Beschwerdegegner um Ergänzung der Akten und zusätzliche Angaben zum dargestellten Sachverhalt, welchem die Beschwerdegegner mit Stellungnahme vom 5. November 2016 nachkamen. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: