F. Mit Einspracheentscheid Nr. 93/2014 vom 26. August 2015 (Postversand) erachtete die Kantonale Verwaltung für die direkte Bundessteuer die Einsprache gegen die Veranlagungsverfügung 2011 betreffend die direkte Bundessteuer als begründet und hiess die Einsprache gut (Einsprache-act. 5-11). Das kantonale Einspracheverfahren betreffend Staats- und Gemeindesteuern wurde sistiert bis zur Rechtskraft des Entscheids bezüglich der direkten Bundessteuer (vgl. Steuerakten 2011 act. 13). Der Einspracheentscheid wurde auch der Eidg. Steuerverwaltung eröffnet.