Zur Regelung der anstehenden Unternehmensnachfolge wollte C.D.________ einen ersten Teil von 1‘250 Aktien (25 Prozent) der F.________ AG zu einem ermittelten Marktwert von Fr. 1‘550‘000.-- an die sich im 100%-igen Eigentum von A.D.________ befindende E.________ AG verkaufen. Zusätzlich sollten weitere 1‘250 Aktien (25 Prozent) von C.D.________ zunächst unentgeltlich als Erbvorbezug an A.D.________ abgetreten werden, welcher anschliessend die Aktien zum Nennwert von Fr. 625‘000.-- (1‘250 Aktien zu Fr. 500.--) an die sich in seinem Eigentum befindende E.________ AG verkaufen sollte. Finanziert werden sollten beide Verkäufe mittels unverzinslichen Darlehen von C.D.___