2.3 Mit Urteil vom 19. April 2013 (VGE II 2013 16) führte das Verwaltungsgericht aus, dass an den Nachweis der Zuordnung von Liegenschaften zum Geschäftsvermögen als einer steuerbegründenden Tatsache dann keine zu hohen Anforderungen zu stellen seien, wenn die betreffende steuerpflichtige Person bereits bei einer bzw. mehreren Gelegenheiten als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler eingestuft worden sei und nicht die erstmalige Qualifikation zur Diskussion stehe (Erw. 3.3).