mit dem sichtbaren Kürzertreten, mit Eintreten in das Pensionsalter und ohne Veränderung des Liegenschaftenbestandes (keine Verkäufe, keine Überbauungen oder Überbauungsprojekte) würden die bisher als privat qualifizierten Liegenschaften von der Steuerverwaltung nun auf einmal im Jahr 2008 als Geschäftsvermögen aus Liegenschaftenhandel qualifiziert. Dadurch, dass die Steuerverwaltung die Umqualifizierung ins Geschäftsvermögen erst bei der zweiten Bauetappe mache, obwohl sich seit der Teilnahme am ersten Baukonsortium nichts geändert habe, werde zudem das Prinzip von Treu und Glauben verletzt.