3 Baukonsortien "L.________" und später "E.________" sowie der grossen beruflichen Nähe zum Liegenschaftenhandel ab 1999 als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler im weiteren Sinne zu qualifizieren. Sämtliche Liegenschaften seien nach Beginn der Tätigkeit als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler im Jahr 1999 gekauft worden. Aufgrund der neueren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Schwyz sei es gerechtfertigt, diese Grundstücke dem Geschäftsvermögen zuzuordnen.