Das steuerbare Einkommen bei den Kantons- und der direkten Bundessteuer sei entsprechend aufgrund der interkantonalen/internationalen Steuerausscheidung neu festzusetzen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates. E. Mit Vernehmlassung vom 10. Juni 2015 beantragt die Kantonale Steuerkommission/Kantonale Verwaltung für die direkte Bundessteuer, die Beschwerde sei unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer vollumfänglich abzuweisen. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: