__ (halber Anteil) soll zu 100% als Privatvermögen qualifiziert werden; insbesondere soll der Liegenschaftsunterhalt bei der genannten Liegenschaft mit der Pauschale von 20% für Liegenschaften im Privatvermögen berücksichtigt werden; Pauschalabzug für die gesamte Liegenschaft CHF 24‘528 Das steuerbare Einkommen bei den Kantons- und der direkten Bundessteuer sei entsprechend aufgrund der interkantonalen/internationalen Steuerausscheidung neu festzusetzen. 2. Die Veranlagungsverfügung 2011 vom 12. November 2013 sei zu korrigieren. Folgende Korrekturen sollen vorgenommen werden: -