D. Gegen diesen Einspracheentscheid vom 29. April 2015 lassen die Ehegatten A+B.________ rechtzeitig am 21. Mai 2015 (Postaufgabe) Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen mit folgenden Rechtsbegehren: 1. Die Veranlagungsverfügung 2010 vom 12. November 2013 sei zu korrigieren. Folgende Korrekturen sollen vorgenommen werden: - Die Liegenschaften in C.________ (GB G.________ (4 Grundstücke)) sollen als Privatvermögen qualifiziert werden; insbesondere soll der Liegenschaftsunterhalt bei den genannten Liegenschaften in C.___