___ gehaltenen Grundstücke GB-Nr. G.________ (4 Grundstücke), in C.________, an der Qualifikation als Geschäftsvermögen festgehalten, und sowohl in der Steuerperiode 2010 als auch in der Steuerperiode 2011 wurden die beantragten pauschalen Unterhaltskosten von Fr. 6'720.-- bzw. Fr. 6'480.-- verweigert. Ebenso bezüglich des im gemeinschaftlichen Eigentum der Ehegatten gehaltenen Grundstückes GB-Nr. H.________, Gemeinde D.________, wurde an der Qualifikation des hälftigen Eigentumsanteils des Ehegatten A.___