Vielmehr spricht auch diese zunehmende zeitliche Präsenz der Zeugin während ihrer Praktikumszeit für eine sukzessive Ausweitung der erwerblichen Tätigkeit der Beklagten ab Januar 2012. Dass es sich hierbei entgegen den Aussagen der Zeugin nur um 11 eine allfällige Ausweitung der (Übungs-)Tätigkeit an Modellen im Interesse der Zeugin als Praktikantin bzw. ab 20. August 2012 als Lehrtochter handelte, wurde von der Beklagten weder (substantiiert) behauptet noch gibt es hierfür anderweitige Anhaltspunkte.