Auf weitere Fragen erklärte sie, dass es sich überwiegend um Stammkundinnen gehandelt habe, wobei sie sich konkret an zwei Namen erinnern konnte. Auf den Hinweis des Rechtsvertreters der Beklagten, ihn interessiere nur das Jahr 2012, nicht aber 2013, sagte die Zeugin, "Ja, die sollten dann auch schon dort gewesen sein, sicher. Mehr wüsste ich jetzt nicht". Ebenso antwortete die Zeugin auf die weitere Frage des Rechtsvertreters der Beklagten "Sie haben die Frage schon beantwortet, aber ich muss sie nochmals stellen: Sie sind ganz sicher, dass Sie von 2012 und nicht von 2013 reden?", mit "Ja".