nach einem Jahr habe sie jedoch aufgehört. Den Ausbildungsvertrag habe sie kurz vor dem Start im August 2012 unterzeichnet. Ihr Lehrlingslohn habe monatlich Fr. 500.-- betragen. Schon zuvor habe sie seit Januar 2012 bei der Beklagten als Praktikantin gearbeitet. Im Praktikum sei sie von der Beklagten darauf vorbereitet worden, an den Kunden arbeiten zu können, "Maniküre, Pediküre, was man halt alles können muss". Sie sei neben ihrer Lehrmeisterin die einzige Mitarbeiterin gewesen. Ab Beginn der Lehre sei sie fast bei jeder Kundin dabei gewesen. Während ihrer Ausbildung habe sie immer sehr verschieden mit der Arbeit begonnen, meistens um halb neun Uhr.