G. Mit Schreiben vom 6. Oktober 2015 (Postaufgabe am 5.10.2015) stellt die Klägerin dem Verwaltungsgericht das schriftliche Einverständnis von Herrn M.________ zur Befragung als Zeuge zu und ersuchte um Fristerstreckung bis 13. Oktober 2015, um das Einverständnis der als "Kundinnen" bezeichneten Personen beizubringen. Mit Schreiben vom 7. Oktober 2015 (Postaufgabe am 6.10.2015) reicht die Klägerin dem Verwaltungsgericht das schriftliche Einverständnis zur Zeugenbefragung von L.________ (Zeugin) ein.