F. Mit Verfügung vom 23. September 2015 lud das Verwaltungsgericht Frau L.________ (Zeugin) sowie Herrn M.________) auf den 12. No-vember 2015 zur Zeugenbefragung vor und skizzierte den vorgesehenen Ablauf der Zeugenbefragung. Gleichzeitig wurde der Klägerin eine Frist bis spätestens 6. Oktober 2015 angesetzt, um dem Verwaltungsgericht die allenfalls als Zeuginnen einzuladenden, in der Klage vom 18. Dezember 2013 als "Kundinnen" bezeichneten Personen namentlich sowie unter Angabe von deren Adresse zu bezeichnen und zudem deren Einverständnis mit einem Erscheinen als Zeuginnen vor dem Verwaltungsgericht am 12. November 2015 nachzuweisen.