Am 1. April 2011 meldete die Arbeitgeberin der A.________ gestützt auf ein ärztliches Zeugnis von Dr.med. F.________, vom 25. Februar 2011 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit von B.________ ab dem 7. Februar 2011 (letzter Arbeitstag: 26.1.2011). Mit Arztzeugnis vom 26. April 2011 stellte Dr.med. G.________die Diagnosen eines akuten spondylogenen bis spondyloischialgischen Syndroms rechts sowie einer depressiven Episode leichten bis mittelschweren Grades mit somatoformen Schmerzstörungen. Die volle Arbeitsunfähigkeit wurde von Dr.med. G.________in der Folge bis in den Dezember 2012 wiederholt bestätigt (vgl. Kläg-act. 1/1 - 1/9).