5.2 Die in den Liegenschaften enthaltenen stillen Reserven gelten grundsätzlich mit der Beendigung der selbständigen Erwerbstätigkeit per 31. Dezember 2010 wegen Privatentnahme (steuersystematischer Gewinnausweistatbestand) als realisiert und werden mit den Ergebnissen der in die Steuerperiode fallenden Geschäftsabschlüsse, d.h. einschliesslich des Erfolgs vom 01.07.2010 bis 31.12.2010 (gemäss "faktischer" Schlussbilanz), als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit in der Steuerperiode 2010 besteuert (Gewinnausweis in der Steuerbilanz).