3.6.3 Wäre demnach der Forderung der Beschwerdeführer Folge zu leisten und exakt auf die Neuberechnung der Vorinstanzen abzustellen, müssten die Beschwerdeführer daher in der Summe sogar eine Schlechterstellung erfahren. Zwar würde für die Stockwerkeinheit GB-Nr. I.____ ein im Betrag von Fr. 108.-- geringerer Verkehrswert resultieren; im Gegenzug müsste jedoch der Verkehrswert für die Stockwerkeinheit GB-Nr. H.____ (ohne Berücksichtigung der Rundungsdifferenz) um Fr. 6‘271.-- höher ausfallen.