Terrassenfläche ein tieferer Mietwert von Fr. 20.--/m2 (1/4 von Fr. 80.--/m2) zugrunde gelegt wurde (statt des Mietwertes von Fr. 30.--/m2), wodurch sich der Mietwert der Terrasse (36.0 m2) von Fr. 1'080.-- auf Fr. 720.-- reduzierte. Dennoch weicht das Ergebnis der Verkehrswertberechnung der Vorinstanzen (Fr. 1'339'892.--) letztlich gegenüber dem von der kantonalen Güterschatzungskommission ermittelten (gerundeten) Verkehrswert von Fr. 1'340'000.-- gerade einmal im Umfang einer Differenz von minus Fr. 108.-- (= 0.008 Prozent) ab.