3.4.3 Dass die Lage bei Gewerbe- und Verkaufsräumen eine wichtige Rolle bei der Wertermittlung spielt, dürfte indessen unbestritten sein. Ein sachlicher Grund dafür, weshalb sich der zumindest für die Stockwerkeinheit GB-Nr. I.____ aufgrund der vorteilhafteren Lage leicht erhöhte Mietwert von Fr. 80.--/m2 als unhaltbar erweisen sollte, ist unter diesen Umständen nicht ersichtlich.