2.5 Richtig ist, dass das mobile Geschäftsvermögen (Warenlager, Maschinen/ Apparate, Betriebseinrichtungen, Werkzeuge, Strickereimaschine sowie Büromobiliar) per 31.12.2010 noch bei der Einzelfirma zu bilanzieren gewesen wäre (unter Aufdeckung der stillen Reserven in der Steuerbilanz zwecks Besteuerung), da die Übertragung auf die Aktiengesellschaft erst mit Kaufvertrag per 1. Januar 2011 (mit Beginn von Nutzen und Schaden am selbigen Tag) erfolgte (vgl. Bfact. 3). Das ändert aber nichts daran, dass die steuersystematische Realisierung bzw. die Aufdeckung der in den Liegenschaften enthaltenen stillen Reserven