2.2 Für die Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis der in die Steuerperiode fallenden Geschäftsabschlüsse massgebend (§ 51 Abs. 2 StG/SZ; Art. 41 Abs. 2 DBG). Selbständigerwerbende sind gemäss § 51 Abs. 3 StG/SZ (bzw. Art. 41 Abs. 3 DBG) verpflichtet, in jeder Steuerperiode und am Ende der Steuerpflicht (wie auch bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit) einen Geschäftsabschluss zu erstellen.