2.1 Im Weiteren bringen die Beschwerdeführer vor, selbst wenn eine Privatentnahme der Liegenschaften vorliegen würde, sei diese erst im Jahr 2011 erfolgt, als das Inventar und das Anlagevermögen auf die Aktiengesellschaft übergegangen seien, weshalb eine steuersystematische Realisation stiller Reserven auf den Liegenschaften im Steuerjahr 2010 zu verneinen sei.