1.7.4 Gegen eine Privatentnahme der Liegenschaften lässt sich auch nicht einwenden, dass kraft gesetzlicher Vermutung bei der Verpachtung eines Geschäftsbetriebs (Art. 18a Abs. 2 DBG bzw. § 20a Abs. 1 StG/SZ) eine Überführung in das Privatvermögen nur auf Antrag der steuerpflichtigen Person anzunehmen sei.