1.7.2 Entgegen der Meinung der Beschwerdeführer wird bei der Überführung von Geschäftsvermögen in das Privatvermögen (Privatentnahme) nicht in jedem Fall verlangt, dass eine Abrechnung des Pflichtigen mit der Steuerbehörde erfolgt. Wie auch das Bundesgericht ausdrücklich erkannt hat, kann auch sonst ein Fall systematischer Realisierung stiller Reserven vorliegen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_948/2010 vom 31.10.2011 Erw.