1.6.3 In tatsächlicher Hinsicht steht zudem fest, dass bei der Umwandlung der Einzelfirma in die Aktiengesellschaft das gesamte Warenlager von der Einzelfirma auf die Aktiengesellschaft übertragen wurde und die Geschäftsräumlichkeiten fortan ab dem 1. Januar 2011 an die Aktiengesellschaft (für die Weiterführung des Betriebs) vermietet wurden.