Daraus ergibt sich, dass bei der Umwandlung eines Personenunternehmens in eine Kapitalgesellschaft (gleich wie bei der Veräusserung des Geschäftsbetriebs) die selbständige Erwerbstätigkeit unmittelbar endet. Im System der Pränumerandobesteuerung mit Vergangenheitsbemessung erfolgte bei der Umgründung einer Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft bezeichnenderweise jeweils noch eine Zwischenveranlagung wegen Wechsels von selbständiger zu unselbständiger Erwerbstätigkeit (vgl. dazu bspw. Urteil des Bundesgerichts 2P.308/2006, 2A.707/2006 vom 4.12.2007; ebenso BGE 115 Ib 263 ff.