Welcher Zeitpunkt für die Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit massgeblich ist, wird unterschiedlich beurteilt. Der Zeitpunkt der Beendigung einer selbständigen Erwerbstätigkeit variiert von Fall zu Fall. Wird der Geschäftsbetrieb veräussert, endet die selbständige Erwerbstätigkeit unmittelbar. Sofern der Inoder Teilhaber das Personenunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umwandelt und im Unternehmen weiterhin mitarbeitet, ist er fortan unselbständig erwerbstätig.