1.5.1 Wenn die Beschwerdeführer den vorliegenden Fall (Umwandlung der Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft mit anschliessender Vermietung der bisher mitunter betrieblich genutzten Liegenschaften) gleich behandelt wissen möchten wie die Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (und/oder der Verpachtung eines Geschäftsbetriebes), kann ihnen nicht gefolgt werden.