Gemäss der im Vorangehenden zitierten Doktrin und Rechtsprechung können sich bei der Umwandlung der Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft jedoch Steuerfolgen für die nichtübertragenen Liegenschaften aus dem steuersystematischen Gewinnausweistatbestand der Privatentnahme ergeben. Das ist grundsätzlich dann der Fall, wenn nach der (steuerneutralen) Übertragung des Betriebs (oder Teilbetriebe) von der Einzelfirma auf die Aktiengesellschaft kein Geschäftsbetrieb zurück bleibt, welchem die Liegenschaften weiterhin ganz oder vorwiegend dienen (vgl. hierzu ebenso für die Privatentnahme von Beteiligungsrechten: KS ESTV Nr. 5 Ziff. 3.2.2.1).