Steuerverwaltung (ESTV) vom 1. Juni 2004 betreffend Umstrukturierungen liegt eine solche steuerbare Privatentnahme grundsätzlich vor, soweit bei der Übertragung von Geschäftsvermögen auf eine juristische Person, deren Beteiligungsrechte sich im Privatvermögen befinden, bei der übertragenden Personenunternehmung Vermögenswerte zurückbleiben und diese nicht mehr ganz oder vorwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit dienen (Präponderanzmethode) (vgl. auch Richner/Frei/Kauf-mann/Meuter, Handkommentar zum DBG, 2. Aufl. 2009, N 36 zu Art. 19 DBG; vgl. ebenso zur "Spaltung" einer Personenunternehmung: KS ESTV Nr. 5 Ziff.