1.1 Streitig und zu prüfen ist, ob im Rahmen der (von den Steuerbehörden als steuerneutral anerkannten) Übertragung des mobilen Geschäftsvermögens der Einzelfirma (ohne Liegenschaften) per 1. Januar 2011 (mit Beginn von Nutzen und Schaden am selbigen Tag) auf die Aktiengesellschaft, deren Beteiligungsrechte sich (unstreitig) im Privatvermögen der Beschwerdeführer befinden, die nichtübertragenen Liegenschaften (Stockwerkeinheiten GB-Nr. E._____, GB- Nr. H.____ und GB-Nr.