Die der Veranlagungsverfügung 2010 zugrunde gelegten Verkehrswerte der Stockwerkeinheiten GB-Nr. E._____, H.____ und I.____ im Gesamtwert von Fr. 2'420'000.-- (GB-Nr. E._____: Fr. 300'000.--; GB-Nr. H.____: Fr. 780'000.--; GB-Nr. I.____: Fr. 1'340'000.--) wurden gestützt auf eine zusätzliche Verkehrswertschätzung der kantonalen Güterschatzungskommission vom 31. Juli 2014 mit Augenschein sowie durch die Einsprachebehörden vorgenommene Neuberechnung bestätigt.