___ anerkannte die Veranlagungsbehörde die Übertragung der Vermögenswerte (ohne Liegenschaften) auf die Aktiengesellschaft zu den bisherigen Buchwerten per 1. Januar 2011 als steuerneutrale Umwandlung der Einzelfirma. Sie fand jedoch, dass damit eine Überführung der nichtübertragenen Liegenschaften ins Privatvermögen stattgefunden habe und die auf den Liegenschaften eingetretenen Mehrwerte (wiedereingebrachte Abschreibungen sowie Wertzuwachsgewinn) per 31. Dezember 2010 realisiert worden seien.