A.b. In der Veranlagungsverfügung 2010 vom 16. April 2013 (Steuerakten 2010 act. 19 ff. = Einsprache-act. 61 ff.) gegenüber den Ehegatten A.+B.______ anerkannte die Veranlagungsbehörde die Übertragung der Vermögenswerte (ohne Liegenschaften) auf die Aktiengesellschaft zu den bisherigen Buchwerten per 1. Januar 2011 als steuerneutrale Umwandlung der Einzelfirma.