Nicht auf die Aktiengesellschaft übertragen wurden (u.a.) die in der Buchhaltung der Einzelfirma im Geschäftsvermögen unter dem Anlagevermögen aktivierten Liegenschaften. Bei diesen Liegenschaften handelte es sich um drei Stockwerkeinheiten, wovon eine Stockwerkeinheit an Dritte (zur Nutzung als Bar/Restaurant) vermietet (GB-Nr. E._____) und die beiden anderen Stockwerkeinheiten (GB-Nr. H.____ und GB-Nr. I.____) der Einzelfirma (für das Sport-Fachgeschäft mit Werkstatt sowie für die Stickerei) als Betriebsliegenschaften dienten. Ab dem 1. Januar 2011 wurden die beiden zuletzt genannten Stockwerkeinheiten (GB-Nr. H.____ und I.____) an die "D.________ (AG)" vermietet.