5.2 Wie sich feststellen lässt, wurde für die Veranlagung der Vermögenssteuer der Bilanzwert der Wildwasserbahn und Achterbahn B._____ von Fr. 2’764’000.-- als Bemessungsgrundlage übernommen (Code 920: Übrige Vermögenswerte). In diesem Wertansatz wurde die (verbuchte) Abschreibung bzw. Wertberichtigung in Höhe von Fr. 690’063.05 vollumfänglich berücksichtigt. Welcher Wert den Investitionen aufgrund der vertraglichen Entwicklung per Ende 2008 zugeschrieben werden soll, wird vom Beschwerdeführer nicht ausgeführt. Für eine weitergehende Wertberichtigung fehlt es an einem entsprechenden Antrag und einer Begründung des Beschwerdeführers.