Die verbuchten Kunden- und Reisespesen in der Höhe von Fr. 63’703.90 setzen sich zusammen aus dem Rechnungsbetrag von Fr. 40’534.30 für einen Aufenthalt im Hotel O._____ und dem Rechnungsbetrag von Fr. 23’169.60 für einen Aufenthalt im Golfhotel P._____. Dass es sich um geschäfts- oder berufsmässig begründete Kosten handelt, geht aus den betreffenden Rechnungen nicht hervor. Wird davon dem Antrag des Beschwerdeführers entsprechend ein Privatanteil von Fr. 47’777.95 (75%) aufgerechnet, verbleiben rund Fr. 15’925.975 (25%) als im Rahmen der Beschwerde noch zum Abzug geltend gemachte Kunden- und Reisespesen.