Den Akten ist zu entnehmen, dass mit K._____ und N.______ keine schriftlichen Arbeitsverträge abgeschlossen worden waren, da die beiden offenbar von der A._____ Finanz und Treuhand AG an die A._____ Consulting gegen Entgelt ausgeliehen worden waren. Im Weiteren werden administrative Arbeiten durch K._____ in der Honorarnote an die G._____ AG erwähnt. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang von K._____ und N.______ tatsächlich Leistungen erbracht 20 wurden, lässt sich ohne entsprechende Begründung und schriftliche Beweismittel nicht überprüfen und abschätzen.