4.1 Schliesslich fragt sich, ob die weiteren in der Erfolgsrechnung 1.1.2008 - 31.12.2008 der Einzelfirma verbuchten Aufwendungen (Personalaufwand, Fahrzeugaufwand, Kunden- und Reisespesen, diverse Unkosten) als geschäftsoder berufsmässig begründete Kosten in Abzug gebracht werden können. Vom Beschwerdeführer wird lediglich eine Aufrechnung eines Privatanteils Reisespesen (Hotel) in der Höhe von Fr. 47’777.95 anerkannt. Im Übrigen geht der Beschwerdeführer (weiterhin) davon aus, dass die Aufwendungen vollumfänglich in Abzug gebracht werden können.