Im vorliegenden Fall wurde die Vereinbarung zwar erst im November 2009 und damit nach dem Bilanzstichtag abgeschlossen. Damit wurde aber lediglich in schriftlicher Form festgehalten, was offenbar zwischen den Parteien bereits im Verlauf des Jahres 2008 (oder schon früher) seine Wirkungen entfaltet hatte 18 (Eigentum des Beschwerdeführers und Überlassung der Attraktionen an B._____ gegen Bezahlung eines Mietzinses).