Das vom Beschwerdeführer ins Recht gelegte Schreiben der FINMA vom 27. Oktober 2014 lässt in dieser Hinsicht ebenfalls keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu, betrifft es doch die Gewährung von Darlehen durch die H.______ GmbH. Anders als vom Beschwerdeführer dargestellt ist die H.______ GmbH (ehemals L._____ GmbH) nicht durch Umwandlung der Einzelfirma A._____ Consulting entstanden. Es handelt sich mithin insofern nicht um die Nachfolgegesellschaft der A._____ Consulting. Ferner wurde die Frage der berufsmässigen Ausübung der Tätigkeit bei der H.______ GmbH von der FINMA offenbar unter den in Art. 7