_ finden sich demgegenüber in anderem Zusammenhang erwähnt, nämlich in der Honorarnote an die G._____ AG. Die Behauptung des Beschwerdeführers, dass sich Herr K._____ um die Verwaltung der Darlehen und die Verwaltung und Überwachung der getätigten Zinszahlungen gekümmert habe und der Personalaufwand von über Fr. 80’000.-- in der Erfolgsrechnung der A._____ Consulting im Zusammenhang mit der Gewährung und Verwaltung der Darlehen generiert worden sei, hält daher einer näheren Überprüfung nicht stand. An dieser Beurteilung vermöchte auch die Einvernahme von K.___