In der sozialversicherungsrechtlichen Rechtsprechung werde darin ein Indiz für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit erblickt. Der Beschwerdeführer hält deshalb dafür, dass unter diesen Umständen im Steuerrecht die selbständige Erwerbstätigkeit entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Rechtsprechung bejaht werden müsste. Als Beweismittel beruft sich der Beschwerdeführer auf die Einvernahme von K._____ als Zeugen. Dagegen bringen die Vorinstanzen (u.a.) vor, es sei in keiner Weise nachgewiesen, welche Tätigkeiten der Aufwand von K._____ konkret umfasse (z.B. kein Arbeitsvertrag vorhanden), da eine entsprechende Auflage vom 28. April 2014 nicht beantwortet worden sei.