2.4 In der Beschwerdeschrift macht der Beschwerdeführer zudem geltend, dass sich Herr K._____ um die Verwaltung der Darlehen und die Verwaltung und Überwachung der getätigten Zinszahlungen gekümmert habe. Gemäss Erfolgsrechnung der Einzelfirma habe die Gewährung und Verwaltung der Darlehen einen Personalaufwand von über Fr. 80’000.-- generiert. In der sozialversicherungsrechtlichen Rechtsprechung werde darin ein Indiz für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit erblickt.