__ Consulting vorwiegend in der Kreditgewährung verbunden mit einer Beratung einzelner Darlehensnehmer bestanden hätte, kann darin jedenfalls nicht erblickt werden. Tatsache ist, dass in der Erfolgsrechnung zur Hauptsache die Honorarerträge im Zusammenhang mit der Geschäftsführung, Akquisitions- und Administrationsarbeiten für die H.______ GmbH und die G._____ AG verbucht wurden. Dementsprechend darf deshalb auch angenommen werden, dass dies der (Haupt-)Zweck der Tätigkeit der Einzelfirma war. Auf die Firmenbezeichnung kommt es dabei nicht an.