11 wurden. Auf die Deklaration in der Steuererklärung und die beigelegte Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) muss sich der Beschwerdeführer nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und dem daraus folgenden Verbot des widersprüchlichen Verhaltens behaften lassen. Ein Widerruf der Steuererklärung ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_1218/2013, 2C_1219/2013 vom 19.12.2014 Erw. 3 mit weiteren Hinweisen).