2.2 Bei dieser Sachlage kommt vor allem dem Kriterium der "systematischen und planmässigen Vorgehensweise" ein entscheidendes Gewicht zu, welches nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung insbesondere beim Wertschriftenhandel im Sinne eines "Ausschlusskriteriums" herangezogen werden kann (vgl. Urteil 2C_868/2008 vom 23.10.2009 Erw. 2.7; vgl. auch Urteile 2C_115/2012, 2C_116/2012 vom 25.9.2012 Erw. 2.1.2; 2C_403/2009, 2C_404/2009 vom 1.3.2010 Erw. 2.4 am Ende).