Wertschriftenhandel, vereinzelt auch zum gewerbsmässigen Kunst-, Antiquitätenoder Weinhandel entwickelt. Folgende Indizien sprechen nach seiner ständigen Rechtsprechung für eine nebenberufliche gewerbsmässige Tätigkeit: systematische oder planmässige Art und Weise des Vorgehens, Häufigkeit der Transaktionen, kurze Besitzesdauer, enger Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der steuerpflichtigen Person, Einsatz spezieller Fachkenntnisse, Finanzierung mit erheblichem Fremdkapital sowie – je nach Urteil – Wiederanlage der erzielten Gewinne in gleichartige Vermögensgegenstände und/oder Zusammenschluss zu einer Personengesellschaft.