6 darstelle, ungeachtet dessen, ob die Darlehen in der Bilanz der A._____ Consulting aufgenommen worden seien oder nicht. Die (geschilderten) Umstände der ursprünglich gewährten Finanzierung der fraglichen Wildwasserund Achterbahn und die später getroffenen vertraglichen Regelungen würden − unabhängig von der Qualifizierung als Nutzungsrecht oder Darlehen − aufzeigen, dass diese Investitionen nichts mit einer privaten Darlehensgewährung zu tun hätten und weit über eine rein private Vermögensverwaltung hinausgehen würden. Es handle sich um eine gewerbsmässige Darlehensgewährung.